Kosten und Vergütung:

Auch wir können unseren Mandanten unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach dem RVG gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Unser Stundensatz beträgt 250,00 €/Std zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Kostenerstattungen durch den Gegner oder durch die Staatskasse (bei Prozeskostenhilfe) werden in voller Höhe auf das vereinbarte Honorar angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 50 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lesen Sie die

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung: hier

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